Warum sich dieser Markt lohnt
Saudi-Arabien ist einer der Zielmärkte von EUROBRIDGE. ÖPP wird dort durch das Gesetz über die Beteiligung des Privatsektors von 2021 geregelt, das Land ist ICSID-Mitglied und Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens, und sein Investitionsabkommen mit der Ukraine ist seit 2008 in Kraft. Das Investitionsministerium (MISA) bietet ausländischen Unternehmen Online-Registrierung, One-Stop-Shop-Zentren und Förderprogramme.
Dieser Leitfaden beruht auf dem offiziellen Investor Guide von MISA (13. Ausgabe, März 2026), den wir am 24. Oktober 2026 geprüft haben.
So registrieren Sie eine Investition
- Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit nach der Klassifikation ISIC4 für Investitionen offen ist und ob sie verfügbar oder eingeschränkt ist.
- Bereiten Sie das Handelsregister des ausländischen Partners und den aktuellen Jahresabschluss vor, beide von der saudischen Botschaft beglaubigt. Inhaber einer Special Residency Permit sind von diesen Unterlagen befreit.
- Prüfen Sie die Anforderungen an Kapital und saudische Beteiligung für Ihre Tätigkeit.
- Stellen Sie den Antrag im E-Service-Portal von MISA. Die geschätzte Bearbeitungszeit beträgt 10 Arbeitstage.
- Zahlen Sie die vom Ministerium festgelegte Gebühr innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist, sonst erlischt die Registrierung.
ÖPP und Staatsverträge
Für ÖPP-Projekte ist entscheidend, dass sich ein ausländisches Unternehmen, das einen staatlichen oder halbstaatlichen Auftrag gewonnen hat, befristet registrieren kann, allein um ihn auszuführen. Erforderlich ist ein Schreiben der Behörde oder der unterzeichnete Vertrag über die Projektdurchführung, und die Registrierung endet mit dem Vertrag.
Ein ausländisches Unternehmen ohne Geschäftstätigkeit im Land kann sich auch allein zum Besitz von Immobilien registrieren. Es fällt keine Gebühr an, und es dauert etwa 10 Arbeitstage.
Kapital und Pflichten
- Handel mit einem saudischen Partner: Kapital ab 26.666.667 SAR und mindestens 25 % saudische Beteiligung.
- Vollständig ausländischer Handel: Kapital ab 30.000.000 SAR, Präsenz in mindestens drei Märkten, Investition von mindestens 300 Mio. SAR über fünf Jahre (oder 200 Mio. SAR mit Lokalisierung) und jährliche Schulung von 30 % der saudischen Beschäftigten.
- Kommunikation: saudische Beteiligung von mindestens 40 %.
- Jährliche Aktualisierung der Registrierung und ein aktualisiertes Handelsregister innerhalb von 30 Tagen nach jedem Eigentümerwechsel.
Staatliche Unterstützung
- Strategic Investor Program: ein persönlicher Ansprechpartner, Beratung zu Vorschriften und Anreizen, Hilfe bei Lizenzen.
- MIZA-Programm: kostenloser Zugang zu privaten Dienstleistern in 12 Bereichen.
- Investors Matchmaking: ein kostenloser Dienst zur Partnersuche und zur Präsentation von Investitionsmöglichkeiten.
- Geschäftsbesuchsvisum in 1–3 Arbeitstagen mit einer Einladung über die Saudische Handelskammer.
Wie EUROBRIDGE hilft
Wählen Sie im Katalog Saudi-Arabien als Land, um passende Projekte zu sehen, und speichern Sie die Suche, um neue per E-Mail zu erhalten. Die Rechtsseite zu Saudi-Arabien bündelt das ÖPP-Gesetz, die Streitbeilegung und die praktischen Schritte aus dem MISA-Leitfaden, mit Links zu den offiziellen Texten.
Tipp: Dies sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor einer Entscheidung die aktuelle Ausgabe des MISA-Leitfadens und konsultieren Sie einen Anwalt in Saudi-Arabien.
Kurze Antworten
- Kann ein ausländisches Unternehmen ein Geschäft zu 100 % besitzen?
- Ja. Der Leitfaden sieht vollständigen ausländischen Besitz vor, auch im Handel, in der Ingenieurberatung und bei Rechtsdienstleistungen, allerdings unter Bedingungen: Für den Handel sind Kapital ab 30 Mio. SAR, Präsenz in drei Märkten und fünfjährige Investitionszusagen erforderlich.
- Was kostet die Registrierung?
- Die aktuelle 13. Ausgabe des Leitfadens nennt keinen festen Betrag: Das Ministerium legt die Gebühr bei der Genehmigung des Antrags fest. Die Registrierung zum Immobilienbesitz, das MIZA-Programm und Investors Matchmaking sind kostenlos.