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EUROBRIDGE

Rechtsrahmen

ÖPP- und Investitionsschutzrecht

Nationale ÖPP- und Konzessionsgesetze, Investitionsgarantien und internationale Abkommen für die Länder, die wir anhand amtlicher Quellen geprüft haben.

Geprüft am 23. Oktober 2026Information, keine Rechtsberatung

Warum Investitionsschutz zählt

Ein ÖPP- oder Konzessionsvertrag läuft meist über Jahrzehnte. In dieser Zeit wechseln Regierungen, Gesetze und Wechselkurse. Wer investiert, sollte vorher wissen, was das Projekt im Streitfall schützt.

Der Schutz wirkt auf zwei Ebenen. Das nationale Recht regelt den Vertrag und garantiert Eigentum und Investitionen. Internationale Abkommen erlauben es ausländischen Investoren, einen Streit außerhalb der örtlichen Gerichte auszutragen und einen Schiedsspruch in einem anderen Land vollstrecken zu lassen.

In diesem Bereich führen wir beide Ebenen für die Rechtsordnungen zusammen, die wir anhand amtlicher Quellen geprüft haben. Jede Seite verlinkt auf den Originaltext und nennt das Datum unserer Prüfung.

Erfasste Länder

Öffnen Sie ein Land, um seine ÖPP- und Konzessionsgesetze, Investitionsgarantien, die Streitbeilegung und die Rechtsbegriffe für die Parteien zu sehen.

RechtsordnungZentrales ÖPP- / KonzessionsgesetzICSIDNew Yorker ÜbereinkommenEnergiechartaAbkommen mit der Ukraine
Ukraine№ 4510-IX (2025)JaJaVertragsparteientfällt
Europäische Union2014/23/EU, 2014/24/EUentfälltentfälltAusgetretenentfällt
PolenUstawa o partnerstwie publiczno-prywatnym (2008)NeinJaAusgetretenIn Kraft (1993)
DeutschlandGWB Teil 4, KonzVgVJaJaAusgetretenIn Kraft (1993)
FrankreichCode de la commande publiqueJaJaAusgetretenIn Kraft (1994)
SpanienLey 9/2017 (LCSP)JaJaAusgetretenIn Kraft (1998)
Vereinigtes KönigreichProcurement Act 2023JaJaAusgetretenIn Kraft (1993)
Vereinigte StaatenState P3 enabling laws; TIFIA (23 U.S.C. ch. 6)JaJaNeinIn Kraft (1994)
MexikoLey de Asociaciones Público Privadas (2012)JaJa—Nein
KolumbienLey 1508 de 2012JaJa—Nein
BrasilienLei 11.079/2004NeinJa—Nein
PeruLey N° 32441 (2025)JaJa—Nein
ChileLey de Concesiones de Obras Públicas (Decreto 900 MOP)JaJa—In Kraft (1995)
ArgentinienLey N° 27.328 (2016)JaJa—In Kraft (1995)
Vereinigte Arabische EmirateAbu Dhabi Law No. (2) of 2019; Dubai Law No. (22) of 2015JaJa—In Kraft (2003)
Saudi-ArabienPrivate Sector Participation Law (2021)JaJa—In Kraft (2008)
AustralienNational PPP Policy and Guidelines (2008)———Nein

entfällt: gilt für diese Rechtsordnung nicht. —: von unserer Prüfung noch nicht erfasst.

Internationale Mechanismen

Diese Instrumente sind für ausländische Investoren unabhängig vom Gastland wichtig: Sie bestimmen, wo ein Streit verhandelt wird und ob sich ein Schiedsspruch vollstrecken lässt.

ICSID-Übereinkommen

Das Schiedszentrum der Weltbank für Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten. Seine Datenbank führt 166 Unterzeichner- und Vertragsstaaten. Polen und Brasilien fehlen auf dieser Liste, dort stützen sich Investoren auf bilaterale Abkommen und Handelsschiedsverfahren.

Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

New Yorker Übereinkommen (1958)

Das Übereinkommen macht ausländische Schiedssprüche über nationale Gerichte vollstreckbar. UNCITRAL führt 172 Vertragsstaaten.

Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Bilaterale Investitionsabkommen der Ukraine

UNCTAD führt 78 bilaterale Investitionsabkommen der Ukraine: 65 in Kraft, 7 unterzeichnet, aber nicht in Kraft, und 6 beendet, darunter die Abkommen mit Russland, Italien und Indien.

In Kraft mit wichtigen Märkten (Jahr laut UNCTAD):

  • Vereinigte Staaten (1994)
  • Vereinigtes Königreich (1993)
  • Deutschland (1993)
  • Frankreich (1994)
  • Spanien (1998)
  • Polen (1993)
  • Österreich (1996)
  • Niederlande (1994)
  • Schweiz (1995)
  • Kanada (1994)
  • Argentinien (1995)
  • Chile (1995)
  • Panama (2003)
  • Vereinigte Arabische Emirate (2003)
  • Saudi-Arabien (2008)
  • Katar (2018)
  • Kuwait (2002)
  • Oman (2002)
  • Japan (2015)
  • Israel (2010)

Kein Abkommen mit Mexiko, Brasilien, Kolumbien und Peru.

Türkei: Ein Abkommen von 2017 ist unterzeichnet, aber nicht in Kraft; das Abkommen von 1996 gilt weiter.

Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Vertrag über die Energiecharta

Ein multilateraler Vertrag für den Energiesektor, unterzeichnet am 17. Dezember 1994 und in Kraft seit 16. April 1998. Die Ukraine ist weiterhin Vertragspartei, während viele europäische Staaten und die EU ausgetreten sind.

Austritte und ihre Wirksamkeit

  • Italien1. Januar 2016
  • Frankreich8. Dezember 2023
  • Deutschland20. Dezember 2023
  • Polen29. Dezember 2023
  • Luxemburg17. Juni 2024
  • Slowenien14. Oktober 2024
  • Portugal2. Februar 2025
  • Spanien17. April 2025
  • Vereinigtes Königreich27. April 2025
  • EU und Euratom28. Juni 2025
  • Niederlande28. Juni 2025
  • Dänemark4. September 2025
  • Litauen8. August 2026
  • Islandwirksam ab 17. März 2027
  • Irlandwirksam ab 28. April 2027
  • Rumänienwirksam ab 23. Mai 2027

Quelle (öffnet in einem neuen Tab)

Quellen

  1. ICSID – Database of Member States (öffnet in einem neuen Tab)
  2. UNCITRAL – Status: New York Convention 1958 (öffnet in einem neuen Tab)
  3. UNCTAD – The Energy Charter Treaty (1994) (öffnet in einem neuen Tab)
  4. MIGA – Member countries (öffnet in einem neuen Tab)
  5. MIGA – Ukraine response (öffnet in einem neuen Tab)
  6. UNCTAD IIA Navigator – Ukraine (öffnet in einem neuen Tab)

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