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ÖPP- und Investitionsrecht

Chile: ÖPP- und Investitionsrecht

Gesetze zu ÖPP und Konzessionen, Investitionsgarantien, Streitbeilegung und Rechtsbegriffe, mit Links zu den amtlichen Texten.

Geprüft am 23. Oktober 2026Information, keine Rechtsberatung

Kurz gefasst

Chile setzt ÖPP über Konzessionen für öffentliche Bauten um. Das konsolidierte Gesetz über Konzessionen für öffentliche Bauten (Dekret 900 von 1996) macht das Ministerium für öffentliche Bauten zur zuständigen Behörde und erlaubt jeder natürlichen oder juristischen Person, ein öffentliches Bauwerk für eine Konzession vorzuschlagen. Chile ist ICSID-Mitglied und Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens.

ÖPP- und Konzessionsrecht

Status: bitte amtlichen Text prüfen

Decreto 900 (MOP), fija texto refundido, coordinado y sistematizado del DFL MOP N° 164 de 1991, Ley de Concesiones de Obras Públicas

Erlassen am
31. Oktober 1996
Veröffentlicht
18. Dezember 1996

Zuständig ist das Ministerium für öffentliche Bauten. Jede natürliche oder juristische Person kann ein öffentliches Bauwerk zur Ausführung im Konzessionssystem vorschlagen (Art. 2). Geprüft haben wir die Textfassung des Ministeriums; spätere Änderungen finden Sie in Ley Chile.

Amtlicher Text (öffnet in einem neuen Tab)

Investitionsschutz

Ein eigenes Gesetz über Auslandsinvestitionen oder Investitionsprüfung haben wir für diese Rechtsordnung noch nicht anhand einer amtlichen Quelle geprüft. Deshalb fassen wir hier keines zusammen.

Verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz

Die Eigentumsgarantie der Verfassung ist noch nicht mit dem amtlichen Text abgeglichen, deshalb fassen wir sie hier nicht zusammen.

Streitbeilegung

ICSID-Übereinkommen

Vertragsstaat

  • In Kraft: 24. Oktober 1991

New Yorker Übereinkommen (1958)

Vertragsstaat

Investitionsabkommen mit der Ukraine

Rechtsbegriffe

So bezeichnet das Gesetz die Parteien, in der Originalsprache. Hilfreich beim Lesen von Ausschreibungsunterlagen und Verträgen.

Öffentliche Seite

  • Ministerio de Obras Públicas

Private Seite

  • concesionarioKonzession

Wer ein Projekt vorschlägt

  • postulanteprivater Vorschlagender

Jede natürliche oder juristische Person kann ein öffentliches Bauwerk für eine Konzession vorschlagen (Art. 2). Der private Vorschlagende heißt postulante.

Quellen

  1. MOP – DS MOP N° 900 de 1996 (BCN text) (öffnet in einem neuen Tab)

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Konzessionsrecht in Chile: Dekret 900 (MOP) | EUROBRIDGE