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EUROBRIDGE

ÖPP- und Investitionsrecht

Marokko: ÖPP- und Investitionsrecht

Gesetze zu ÖPP und Konzessionen, Investitionsgarantien, Streitbeilegung und Rechtsbegriffe, mit Links zu den amtlichen Texten.

Geprüft am 25. Oktober 2026Information, keine Rechtsberatung

Kurz gefasst

Marokko regelt ÖPP im Gesetz Nr. 86-12 von 2014 über Verträge der öffentlich-privaten Partnerschaft, geändert durch das Gesetz Nr. 46-18 von 2020. Eine öffentliche Stelle überträgt einem privaten Partner eine Gesamtaufgabe: Planung, Finanzierung, Bau oder Sanierung, Instandhaltung und/oder Betrieb. Das Gesetz von 2020 erweitert den Anwendungsbereich auf den Staat, Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen und staatseigene Unternehmen und schafft die Nationale ÖPP-Kommission unter Vorsitz des Regierungschefs. Marokko ist ICSID-Vertragsstaat und Vertragspartei des New Yorker Übereinkommens. Die offiziellen Websites waren bei unserer Prüfung nicht erreichbar; wir haben die Texte auf archivierten Kopien des SGG gelesen. Spätere Änderungen nach dem Gesetz Nr. 46-18 sind nicht geprüft.

ÖPP- und Konzessionsrecht

In Kraft

Loi n° 86-12 relative aux contrats de partenariat public-privé

Nummer / Fundstelle
Loi n° 86-12
Erlassen am
24. Dezember 2014
Veröffentlicht
5. Februar 2015
Amtliche Veröffentlichung
Dahir n° 1-14-192 du 1er rabii I 1436 (24 décembre 2014); Bulletin officiel n° 6332 du 05/02/2015 (édition française), p. 682
Letzte Änderung
Loi n° 46-18

Das ÖPP-Rahmengesetz. Nach Artikel 1 überträgt eine öffentliche Stelle einem privaten Partner eine Gesamtaufgabe: Planung, Finanzierung, Bau oder Sanierung, Instandhaltung und/oder Betrieb. Es wurde durch das Gesetz Nr. 46-18 geändert. Der Link führt zu einer archivierten Kopie (Web Archive) des Bulletin officiel auf der SGG-Website.

Amtlicher Text (öffnet in einem neuen Tab)

In Kraft

Loi n° 46-18 modifiant et complétant la loi n° 86-12 relative aux contrats de partenariat public-privé

Nummer / Fundstelle
Loi n° 46-18
Erlassen am
6. März 2020
Veröffentlicht
19. März 2020
Amtliche Veröffentlichung
Dahir n° 1-20-04 du 11 rejeb 1441 (6 mars 2020); Bulletin officiel n° 6866 du 19/03/2020 (édition arabe); Bulletin officiel n° 6870 du 02/04/2020 (édition française), p. 492

Erweitert den Anwendungsbereich auf den Staat, Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse, öffentliche Einrichtungen und staatseigene Unternehmen. Der private Partner ist eine juristische Person des Privatrechts. Artikel 9 regelt das unaufgeforderte Angebot (offre spontanée: der Ideengeber, mit pauschaler Prämie). Das Gesetz schafft die Nationale ÖPP-Kommission unter Vorsitz des Regierungschefs und einen ständigen Ausschuss für die Gebietskörperschaften. Nach Artikel 4 tritt es mit der Veröffentlichung seiner Durchführungsvorschriften in Kraft, die wir nicht geprüft haben. Der Link führt zu einer archivierten Kopie (Web Archive) der SGG-Website.

Amtlicher Text (öffnet in einem neuen Tab)

Investitionsschutz

Ein eigenes Gesetz über Auslandsinvestitionen oder Investitionsprüfung haben wir für diese Rechtsordnung noch nicht anhand einer amtlichen Quelle geprüft. Deshalb fassen wir hier keines zusammen.

Verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz

Die Eigentumsgarantie der Verfassung ist noch nicht mit dem amtlichen Text abgeglichen, deshalb fassen wir sie hier nicht zusammen.

Streitbeilegung

ICSID-Übereinkommen

Vertragsstaat

  • Unterzeichnet: 11. Oktober 1965
  • Ratifiziert: 11. Mai 1967
  • In Kraft: 10. Juni 1967

New Yorker Übereinkommen (1958)

Vertragsstaat

Rechtsbegriffe

So bezeichnet das Gesetz die Parteien, in der Originalsprache. Hilfreich beim Lesen von Ausschreibungsunterlagen und Verträgen.

Öffentliche Seite

  • personne publique

Private Seite

  • partenaire privé

Wer ein Projekt vorschlägt

  • porteur d'idée (offre spontanée)

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