Gesetze zu ÖPP und Konzessionen, Investitionsgarantien, Streitbeilegung und Rechtsbegriffe, mit Links zu den amtlichen Texten.
Geprüft am 23. Oktober 2026Information, keine Rechtsberatung
Kurz gefasst
ÖPP in Peru regelt jetzt das Gesetz Nr. 32441 zur Förderung privater Investitionen durch öffentlich-private Partnerschaften und Projekte mit Vermögenswerten, veröffentlicht im September 2025 in El Peruano. Das Wirtschafts- und Finanzministerium führt den früheren Rahmen, das Gesetzesdekret Nr. 1362 von 2018, als aufgehoben. Peru ist ICSID-Mitglied und Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens.
ÖPP- und Konzessionsrecht
In Kraft
Ley N° 32441, Ley que regula la promoción de la inversión privada mediante Asociaciones Público Privadas y Proyectos en Activos
Veröffentlicht
16. September 2025
Das geltende ÖPP-Gesetz. Die Durchführungsverordnung ist das Oberste Dekret 316-2025-EF. ÖPP-Verträge enthalten eine Schiedsklausel (Art. 60).
Ein eigenes Gesetz über Auslandsinvestitionen oder Investitionsprüfung haben wir für diese Rechtsordnung noch nicht anhand einer amtlichen Quelle geprüft. Deshalb fassen wir hier keines zusammen.
Verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz
Die Eigentumsgarantie der Verfassung ist noch nicht mit dem amtlichen Text abgeglichen, deshalb fassen wir sie hier nicht zusammen.
Streitbeilegung
ÖPP-Verträge enthalten eine Schiedsklausel (Art. 60 des Gesetzes Nr. 32441).
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