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ÖPP- und Investitionsrecht

Mexiko: ÖPP- und Investitionsrecht

Gesetze zu ÖPP und Konzessionen, Investitionsgarantien, Streitbeilegung und Rechtsbegriffe, mit Links zu den amtlichen Texten.

Geprüft am 23. Oktober 2026Information, keine Rechtsberatung

Kurz gefasst

Das mexikanische Bundesgesetz über ÖPP (2012) erlaubt sowohl staatlich angestoßene Projekte als auch unaufgeforderte private Vorschläge. Der private Urheber, der promotor, kann entschädigt werden, wenn ein anderer Bieter gewinnt; das ausführende Unternehmen heißt desarrollador. Mexiko trat 2018 dem ICSID bei und ist Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens.

ÖPP- und Konzessionsrecht

In Kraft

Ley de Asociaciones Público Privadas

Englischer Titel: Public-Private Partnerships Law

Amtliche Veröffentlichung
DOF 2012-01-16
Aktuelle Fassung vom
14. November 2025

Ein langfristiger Vertrag zwischen der öffentlichen Vergabestelle und den Projektentwicklern (Art. 13). Kapitel III (Art. 26–31) regelt unaufgeforderte Vorschläge: Jede interessierte Partei kann einen einreichen, und wird das Projekt ausgeschrieben, erhält der Urheber eine Bescheinigung mit Bedingungen für Erstattung oder Bonus. Unsere Prüfung stützte sich auf archivierte Kopien der amtlichen Website der Abgeordnetenkammer.

Amtlicher Text (öffnet in einem neuen Tab)

Investitionsschutz

In Kraft

Ley de Inversión Extranjera

Englischer Titel: Foreign Investment Law

Amtliche Veröffentlichung
DOF 1993-12-27
Aktuelle Fassung vom
27. Mai 2024

Mexikos Gesetz über Auslandsinvestitionen, veröffentlicht im Amtsblatt der Föderation (DOF).

Amtlicher Text (öffnet in einem neuen Tab)

Verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz

Die Eigentumsgarantie der Verfassung ist noch nicht mit dem amtlichen Text abgeglichen, deshalb fassen wir sie hier nicht zusammen.

Streitbeilegung

ICSID-Übereinkommen

Vertragsstaat

  • In Kraft: 26. August 2018

New Yorker Übereinkommen (1958)

Vertragsstaat

Investitionsabkommen mit der Ukraine

Kein bilaterales Investitionsabkommen

Abkommen der Ukraine im Überblick

Rechtsbegriffe

So bezeichnet das Gesetz die Parteien, in der Originalsprache. Hilfreich beim Lesen von Ausschreibungsunterlagen und Verträgen.

Öffentliche Seite

  • dependencias y entidades
  • ente público contratante

Private Seite

  • desarrollador

Wer ein Projekt vorschlägt

  • promotorUrheber eines unaufgeforderten Vorschlags

Jede interessierte Partei kann einen unaufgeforderten Vorschlag einreichen. Der Urheber, der promotor, kann entschädigt werden, wenn ein anderer Bieter den Zuschlag erhält.

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