Ley de Asociaciones Público Privadas
Englischer Titel: Public-Private Partnerships Law
- Amtliche Veröffentlichung
- DOF 2012-01-16
- Aktuelle Fassung vom
- 14. November 2025
Ein langfristiger Vertrag zwischen der öffentlichen Vergabestelle und den Projektentwicklern (Art. 13). Kapitel III (Art. 26–31) regelt unaufgeforderte Vorschläge: Jede interessierte Partei kann einen einreichen, und wird das Projekt ausgeschrieben, erhält der Urheber eine Bescheinigung mit Bedingungen für Erstattung oder Bonus. Unsere Prüfung stützte sich auf archivierte Kopien der amtlichen Website der Abgeordnetenkammer.