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EUROBRIDGE

ÖPP- und Investitionsrecht

Österreich: ÖPP- und Investitionsrecht

Gesetze zu ÖPP und Konzessionen, Investitionsgarantien, Streitbeilegung und Rechtsbegriffe, mit Links zu den amtlichen Texten.

Geprüft am 24. Oktober 2026Information, keine Rechtsberatung

Kurz gefasst

Ein eigenständiges ÖPP-Gesetz gibt es in Österreich nicht. ÖPP-Projekte werden nach dem Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 (BVergGKonz 2018) und dem Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) vergeben, das die EU-Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU umsetzt. Österreich ist ICSID-Mitglied und Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens. Laut UNCTAD gilt zwischen Österreich und der Ukraine seit 1996 ein Investitionsabkommen.

ÖPP- und Konzessionsrecht

In Kraft

Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018)

Nummer / Fundstelle
BGBl. I Nr. 65/2018
Aktuelle Fassung vom
24. Oktober 2026
Letzte Änderung
BGBl. I Nr. 8/2026

Regelt die Vergabe von Konzessionsverträgen. Ein eigenes ÖPP-Gesetz gibt es nicht; ÖPP werden nach diesem Gesetz und dem BVergG 2018 vergeben.

Amtlicher Text (öffnet in einem neuen Tab)

In Kraft

Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018)

Nummer / Fundstelle
BGBl. I Nr. 65/2018
Aktuelle Fassung vom
24. Oktober 2026

Das allgemeine Bundesgesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Setzt die EU-Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU um. Die vergebende Seite heißt öffentlicher Auftraggeber.

Amtlicher Text (öffnet in einem neuen Tab)

Investitionsschutz

Ein eigenes Gesetz über Auslandsinvestitionen oder Investitionsprüfung haben wir für diese Rechtsordnung noch nicht anhand einer amtlichen Quelle geprüft. Deshalb fassen wir hier keines zusammen.

Verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz

Die Eigentumsgarantie der Verfassung ist noch nicht mit dem amtlichen Text abgeglichen, deshalb fassen wir sie hier nicht zusammen.

Streitbeilegung

ICSID-Übereinkommen

Vertragsstaat

  • In Kraft: 24. Juni 1971

New Yorker Übereinkommen (1958)

Vertragsstaat

Investitionsabkommen mit der Ukraine

Rechtsbegriffe

So bezeichnet das Gesetz die Parteien, in der Originalsprache. Hilfreich beim Lesen von Ausschreibungsunterlagen und Verträgen.

Öffentliche Seite

  • öffentlicher Auftraggeber

Private Seite

  • Unternehmer
  • Konzessionär

Quellen

  1. RIS – Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 (öffnet in einem neuen Tab)
  2. RIS – Bundesvergabegesetz 2018 (öffnet in einem neuen Tab)

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