Gesetze zu ÖPP und Konzessionen, Investitionsgarantien, Streitbeilegung und Rechtsbegriffe, mit Links zu den amtlichen Texten.
Geprüft am 24. Oktober 2026Information, keine Rechtsberatung
Kurz gefasst
Ein eigenständiges ÖPP-Gesetz gibt es in Österreich nicht. ÖPP-Projekte werden nach dem Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 (BVergGKonz 2018) und dem Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) vergeben, das die EU-Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU umsetzt. Österreich ist ICSID-Mitglied und Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens. Laut UNCTAD gilt zwischen Österreich und der Ukraine seit 1996 ein Investitionsabkommen.
ÖPP- und Konzessionsrecht
In Kraft
Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018)
Nummer / Fundstelle
BGBl. I Nr. 65/2018
Aktuelle Fassung vom
24. Oktober 2026
Letzte Änderung
BGBl. I Nr. 8/2026
Regelt die Vergabe von Konzessionsverträgen. Ein eigenes ÖPP-Gesetz gibt es nicht; ÖPP werden nach diesem Gesetz und dem BVergG 2018 vergeben.
Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018)
Nummer / Fundstelle
BGBl. I Nr. 65/2018
Aktuelle Fassung vom
24. Oktober 2026
Das allgemeine Bundesgesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Setzt die EU-Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU um. Die vergebende Seite heißt öffentlicher Auftraggeber.
Ein eigenes Gesetz über Auslandsinvestitionen oder Investitionsprüfung haben wir für diese Rechtsordnung noch nicht anhand einer amtlichen Quelle geprüft. Deshalb fassen wir hier keines zusammen.
Verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz
Die Eigentumsgarantie der Verfassung ist noch nicht mit dem amtlichen Text abgeglichen, deshalb fassen wir sie hier nicht zusammen.
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