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EUROBRIDGE

ÖPP- und Investitionsrecht

Kolumbien: ÖPP- und Investitionsrecht

Gesetze zu ÖPP und Konzessionen, Investitionsgarantien, Streitbeilegung und Rechtsbegriffe, mit Links zu den amtlichen Texten.

Geprüft am 23. Oktober 2026Information, keine Rechtsberatung

Kurz gefasst

Das kolumbianische Gesetz 1508 von 2012 ist ein ausgereiftes ÖPP-Regime mit getrennten Verfahren für öffentliche und private Initiative. Ein privater Urheber (originador) kann ein Projekt strukturieren und vorschlagen; verliert er die Ausschreibung, erstattet ihm der Gewinner die Strukturierungskosten. Kolumbien ist ICSID-Mitglied und Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens.

ÖPP- und Konzessionsrecht

In Kraft

Ley 1508 de 2012 – Por la cual se establece el régimen jurídico de las Asociaciones Público Privadas, se dictan normas orgánicas de presupuesto y se dictan otras disposiciones

Englischer Titel: Law 1508 of 2012 on Public-Private Partnerships

Erlassen am
10. Januar 2012
Amtliche Veröffentlichung
Diario Oficial No. 48.308

Eine ÖPP ist ein Vertrag zwischen einer staatlichen Stelle und einer privaten natürlichen oder juristischen Person (Art. 1), mit einer Mindestinvestition von 6.000 gesetzlichen Monatsmindestlöhnen (SMMLV). Titel III (Art. 14 ff.) regelt Projekte aus privater Initiative: Private strukturieren sie auf eigenes Risiko, und der Urheber erhält seine Strukturierungskosten erstattet, wenn er nicht ausgewählt wird.

Amtlicher Text (öffnet in einem neuen Tab)

Investitionsschutz

Ein eigenes Gesetz über Auslandsinvestitionen oder Investitionsprüfung haben wir für diese Rechtsordnung noch nicht anhand einer amtlichen Quelle geprüft. Deshalb fassen wir hier keines zusammen.

Verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz

Die Eigentumsgarantie der Verfassung ist noch nicht mit dem amtlichen Text abgeglichen, deshalb fassen wir sie hier nicht zusammen.

Streitbeilegung

ICSID-Übereinkommen

Vertragsstaat

  • In Kraft: 14. August 1997

New Yorker Übereinkommen (1958)

Vertragsstaat

Investitionsabkommen mit der Ukraine

Kein bilaterales Investitionsabkommen

Abkommen der Ukraine im Überblick

Rechtsbegriffe

So bezeichnet das Gesetz die Parteien, in der Originalsprache. Hilfreich beim Lesen von Ausschreibungsunterlagen und Verträgen.

Öffentliche Seite

  • entidad estatal competente

Private Seite

  • inversionista privado
  • persona natural o jurídica de derecho privado

Wer ein Projekt vorschlägt

  • originadorUrheber eines Projekts aus privater Initiative

Ein privater originador kann ein Projekt strukturieren und vorschlagen. Gewinnt ein anderer Bieter, zahlt dieser dem Urheber die Strukturierungskosten.

Quellen

  1. Secretaría del Senado – Ley 1508 de 2012 (öffnet in einem neuen Tab)
  2. Secretaría del Senado – Ley 1508 de 2012 (copia archivada 2026-10-05) (öffnet in einem neuen Tab)

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