Gesetze zu ÖPP und Konzessionen, Investitionsgarantien, Streitbeilegung und Rechtsbegriffe, mit Links zu den amtlichen Texten.
Geprüft am 23. Oktober 2026Information, keine Rechtsberatung
Kurz gefasst
In Frankreich regelt der Code de la commande publique (Gesetzbuch über öffentliche Aufträge) ÖPP und Konzessionen. Er erfasst Partnerschaftsverträge (marchés de partenariat) und Konzessionsverträge und bezeichnet die öffentliche Seite als Käufer und konzessionsgebende Behörden. Frankreich ist ICSID-Mitglied und Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens und ist aus dem Energiechartavertrag ausgetreten.
ÖPP- und Konzessionsrecht
In Kraft
Code de la commande publique
Englischer Titel: Public Procurement Code
Aktuelle Fassung vom
23. Oktober 2026
Teil 2, Buch II regelt Partnerschaftsverträge (Art. L2200-1 bis L2236-1). Teil 1, Titel II regelt Konzessionsverträge (Art. L1120-1 bis L1122-1), und Teil 1, Buch II, Titel I behandelt Käufer und konzessionsgebende Behörden (Art. L1210-1 bis L1212-4). Geprüft haben wir die konsolidierte Fassung vom 23. Oktober 2026 auf Légifrance.
Ein eigenes Gesetz über Auslandsinvestitionen oder Investitionsprüfung haben wir für diese Rechtsordnung noch nicht anhand einer amtlichen Quelle geprüft. Deshalb fassen wir hier keines zusammen.
Verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz
Die Eigentumsgarantie der Verfassung ist noch nicht mit dem amtlichen Text abgeglichen, deshalb fassen wir sie hier nicht zusammen.
Technisch notwendige Cookies halten Sie angemeldet und sorgen dafür, dass die Website funktioniert. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir außerdem Google Analytics und Microsoft Clarity, um zu verstehen, wie die Plattform genutzt wird (keine Werbung); dabei können Daten in die USA übermittelt werden. Ihre Auswahl können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ in der Fußzeile ändern oder widerrufen. Cookie-Richtlinie
ÖPP- und Konzessionsrecht in Frankreich | EUROBRIDGE